Betriebsbedingte Kündigung trotz Sozialplan: Lohnt sich die Kündigungsschutzklage?
Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, weil Ihr Arbeitgeber Personal abbaut? Und Ihr Betriebsrat hat bereits einen Interessenausgleich und einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber abgeschlossen? Dann fragen Sie sich jetzt wahrscheinlich: Ist meine Kündigung damit nicht ohnehin „abgesegnet“? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt noch, wenn mir doch eine Sozialplanabfindung zusteht?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Weg zum Arbeitsgericht nach Abschluss eines Sozialplans sinnlos ist. Das ist jedoch ein Irrtum. Ob sich eine Klage lohnt, hängt davon ab, wie hoch Ihre Sozialplanabfindung ausfällt und welches Ziel Sie verfolgen.
Die gute Nachricht: Ihre Sozialplanabfindung geht Ihnen durch eine Klage grundsätzlich nicht verloren. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Interessenausgleich und Sozialplan für Ihre persönliche Situation bedeuten, welche Rolle eine Namensliste zum Interessenausgleich spielt und in welchen Fällen sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit einer 25-jährigen Berufserfahrung verhandle ich Interessenausgleich und Sozialplan auf Seiten des Betriebsrates. Ich weiß deshalb aus der Praxis, wie diese Vereinbarungen zustande kommen und an welcher Stelle sie für den einzelnen Arbeitnehmer angreifbar sind. Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre konkrete Situation.