Massenentlassungsanzeige in der Insolvenz: Unwirksame Kündigungen vermeiden
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Es ist schnell klar, dass der Betrieb eingestellt werden muss. Aufgrund fehlender liquider Mittel herrscht Zeitdruck. Die Kündigungen sind vorbereitet, die Kündigungsfristen für die einzelnen Mitarbeiter sind berechnet, der Betriebsrat ist zu den Kündigungen angehört und der Interessenausgleich und Sozialplan ist mit dem Betriebsrat abgeschlossen worden.
Und dann, Monate später, kommen Sie zurück von mehreren mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht, in denen Ihnen der Vorsitzende Richter in allen Verfahren folgende rechtliche Einschätzung mitgeteilt hat: Die Massenentlassungsanzeige sei fehlerhaft. Die Kündigungen seien damit unwirksam und es gebe keine Heilungsmöglichkeit.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit 14 Jahren Erfahrung in einer großen Insolvenzverwalterkanzlei in Deutschland berate ich Sie auf Basis umfassender Praxiserfahrung im Insolvenzarbeitsrecht. Ich kenne das Massenentlassungsverfahren nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus meiner täglichen Arbeit.
Der geschilderte Sachverhalt ist dabei kein Ausnahmefall, sondern kommt in der Praxis relativ häufig vor. Was das konkret bedeutet, wo die häufigsten Fehler entstehen und wie Sie das Verfahren von Anfang an absichern, lesen Sie in diesem Beitrag.