Kündigung erhalten – was tun? Fristen, Freistellung und die teuren Fallstricke
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Ab dem Zugang des Schreibens läuft die Uhr, und zwar schneller, als die meisten Arbeitnehmer vermuten.
Was Sie in den ersten Tagen tun müssen, ist schnell benannt: Zugang prüfen, Fristen einhalten, nichts unterschreiben. Das lesen Sie überall. Die teuren Fehler entstehen in meiner Praxis aber an ganz anderer Stelle: Wenn der Arbeitgeber Sie unwiderruflich freistellt, den Dienstwagen zurückfordert oder wenn Sie sich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Dort geht es um Geld – Urlaubsabgeltung, Überstundenguthaben, Schadensersatzansprüche wegen vorzeitiger Rückgabe des Dienstwagens und Entgeltfortzahlung. Genau diese Punkte behandle ich hier ausführlich, weil sie in den meisten Ratgebern fehlen.
Ich bin Verena Wollert, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau. 20 Jahre lang habe ich die Arbeitgeberseite beraten und erst 2023 die Seiten gewechselt. Ich weiß deshalb sehr genau, wie in Personalabteilungen nach einer Kündigung gedacht und gerechnet wird – und wo Arbeitgeber regelmäßig Fehler machen.