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Anwältin für Betriebsräte in Mannheim und Karlsruhe

Betriebsräte stärken. Konstruktive Lösungen auf Augenhöhe durchsetzen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin beim ifb berate und schule ich Betriebsräte. Dabei kenne ich die Rechte des Betriebsrates und die Strategien des Arbeitgebers. Ich verstehe die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten als langfristige Partnerschaft.
Verena Wollert
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau
Was mich von anderen unterscheidet
Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Arbeitgeber-Perspektive
20 Jahre auf Arbeitgeberseite: Ich kenne beide Seiten des Arbeitsrechts – ein entscheidender Vorteil für die Betriebsräte in allen Verhandlungssituationen. Durch meinen Seitenwechsel habe ich in die Dynamik der Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen umfassenden Einblick erlangt.
Dozentin beim ifb seit 2022: Ich schule regelmäßig Betriebsräte im BetrVG, im Arbeitsrecht und in Umstrukturierungsfällen oder beim Personalabbau beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Was ich lehrend vermittle, wende ich anwaltlich täglich an.
14 Jahre Insolvenzarbeitsrecht: Ich verfüge über eine besondere Expertise beim Einsatz von Transfergesellschaften und bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen in der Insolvenz. Diese ist im Insolvenzfall von entscheidender Bedeutung – ein Bereich, in dem Betriebsräte oft allein gelassen werden.
Als Diplom‒Kauffrau kann ich den Betriebsrat bei der genauen Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers bereits vor Beginn der Verhandlungen unterstützen - eine wesentliche Grundlage für ein gutes Verhandlungsergebnis.

Betriebsänderung angekündigt? Handeln Sie, bevor der Arbeitgeber Fakten schafft.

Bei Betriebsänderungen ist der Arbeitgeber nach § 111 BetrVG verpflichtet, rechtzeitig mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln. Mir ist bewusst, dass viele Probleme des Betriebsrates eine hohe Dringlichkeit und Komplexität haben. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

Meine Leistungen für Betriebsräte

BERATUNG · VERTRETUNG · SCHULUNG
Als Betriebsrat stehen Sie vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen die Interessen der Arbeitnehmer wirksam vertreten und zugleich konstruktiv mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten – oft als juristischer Laie in komplexen Rechtsfragen. Ich begleite Sie dabei als langfristige Partnerin: rechtlich fundiert, strategisch denkend und mit dem Ziel, dass Sie Arbeitnehmerinteressen auf Augenhöhe durchsetzen können – mit oder ohne meine Hilfe.
Wo Verhandlungen scheitern, gehe ich den nächsten Schritt: Ich plane Beschlussverfahren, vertrete den Betriebsrat vor der Einigungsstelle und bringe als Diplom-Kauffrau einen entscheidenden Vorteil in Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen mit – die fundierte Analyse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, bevor überhaupt verhandelt wird.
Ich berate Betriebsräte bundesweit bei allen Arten der Umstrukturierung und des Personalabbaus – vom Interessenausgleich über den Sozialplan bis zum Einsatz von Transfergesellschaften. Durch meine langjährige Tätigkeit in einer Insolvenzverwalterkanzlei verfüge ich zusätzlich über eine besondere Expertise bei Umstrukturierungen in der Insolvenz, wo eigene Spielregeln gelten.
Was Sie von mir erwarten können:
  • Egal wie viel ich zu tun habe, der Betriebsrat bekommt von mir in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf sein Anliegen.
  • Ich benutze eine klare und verständliche Sprache.
  • Zusammen mit dem Betriebsrat entwickle ich eine konstruktive Lösung, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch den Belangen des Arbeitgebers Rechnung trägt.
  • Ich lege großen Wert auf eine sehr gute Vorbereitung im Prozess. Mit der entsprechenden Verhandlungsstärke und situativen Erfahrung vertrete ich dort die Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft bestmöglich.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Diplom-Kauffrau
14 Jahre Insolvenzarbeitsrecht
Dozentin beim ifb seit 2022

Meine Tätigkeitsfelder für Betriebsräte

Ich berate den Betriebsrat in allen Mitbestimmungsangelegenheit dort, wo es wirklich darauf ankommt. Ein Schwerpunkt liegt dabei bei Betriebsänderungen auf dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.
Neben den örtlichen Betriebsräten berate ich auch den Gesamt- und Konzernbetriebsrat.
Verena Wollert
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau
Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Vertretung vor der Einigungsstelle
Begleitung bei Betriebsübergängen und anderen Umstrukturierungen
Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
Schulungsanspruch des Betriebsrates nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Beratung bei Betriebsänderungen in der Insolvenz
Beratung bei der Errichtung einer Transfergesellschaft
Beratung zur Namensliste und Auswahlrichtlinie
§ 37 ABS. 6 BETRVG – KOSTEN TRÄGT DER ARBEITGEBER
Schulungen für Betriebsräte
Fundierte Rechtskenntnisse sind die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Ich biete als erfahrene Referentin beim ifb und Fachanwältin für Arbeitsrecht Inhouse-Schulungen für Betriebsräte im Betriebsverfassungsrecht, im Arbeitsrecht, bei Umstrukturierungen und Personalabbau und beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan an. Auch den Wirtschaftsausschuss schule ich in den kaufmännischen und rechtlichen Grundlagen.
Schulungen im BetrVG
Standardmäßig drei jeweils dreitägige Schulungen:
  • eine Grundlagenschulung für den Start ins Betriebsratsamt,
  • eine Schulung zu den Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
  • sowie eine Schulung über die Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten.
Schulungen im Arbeitsrecht
Drei jeweils dreitägige Schulungsblöcke:
  • Arbeitsvertrag & Weisungsrecht & Zeugnis & Befristung,
  • Arbeitszeit & Teilzeit & Urlaub & Entgeltfortzahlung,
  • sowie die ordentlichen Kündigungsarten, außerordentlich fristlose Kündigung, Sonderkündigungsschutz, Abmahnung und Aufhebungsvertrag.
Schulungen zur Umstrukturierung & Personalabbau
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB,
  • Betriebsänderung,
  • Interessenausgleich und Sozialplan,
  • Transfergesellschaft.
Weitere Schulungsthemen:
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement,
  • Datenschutz,
  • Rechte und Pflichten, Geschäftsführung und Beteiligungsrechte der JAV,
  • Schulung des Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl,
  • Schulung des Wirtschaftsausschusses in den rechtlichen und kaufmännischen Grundlagen.
Meine Schulungsmethode
Mit Verständlichkeit, Praxisbeispielen aus meiner langjährigen Anwaltstätigkeit und einer Prise Humor vermittle ich nicht nur Fachwissen. Ebenso wichtig sind für mich konkrete Handlungsempfehlungen, wie der Betriebsrat das erlangte Wissen in der Praxis einsetzen kann, um die Arbeitnehmerrechte im Betrieb zu stärken.
Der große Vorteil der Inhouse-Schulungen: Ich kann auf die aktuelle Situation im Betrieb und die dort bestehenden Probleme individuell eingehen – und damit für die Betriebsratsmitglieder ein sofort in der Praxis anwendbares Wissen vermitteln.
Ich passe sowohl die Dauer als auch die Schulungsinhalte gern maßgeschneidert an die Bedürfnisse des jeweiligen Gremiums an.

Benötigen Sie als Betriebsrat Unterstützung?

Erster Schritt: Für die außergerichtliche Beratung benötige ich die Zustimmung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme. Für die Einigungsstelle oder ein Beschlussverfahren genügt ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss.
Nächster Schritt: Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden für ein Erstgespräch.
Fragen und Antworten zu wichtigen Themengebieten
Muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Betriebsrats für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bezahlen?
Kosten müssen erforderlich sein
Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG
Kostentragungspflicht nach § 80 Abs. 3 BetrVG
Welche Schulungen stehen dem Betriebsrat zu?
Schulungen müssen erforderlich sein
Grundlagenschulungen
Spezialschulungen
Freie Auswahl des Seminaranbieters
Haben Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?
Handlungsempfehlung
Wozu dient der Interessenausgleich und was ist der Unterschied zum Sozialplan?
Was ist ein Interessenausgleich?
Was ist ein Sozialplan?
Handlungsempfehlung für den Betriebsrat
Was ist eine Namensliste zum Interessenausgleich und welche rechtlichen Folgen sind damit verbunden?
Was ist eine Namensliste zum Interessenausgleich?
Welche rechtlichen Folgen hat eine Namensliste?
Was ist eine Transfergesellschaft und lohnt sich der Eintritt für die Arbeitnehmer?
Die Transfergesellschaft
Vorteile
Nachteil
Welchen Einfluss kann der BR auf die Transfergesellschaft nehmen?

Über mich – Verena Wollert

„Durch meinen Seitenwechsel habe ich in die Dynamik der Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen umfassenden Einblick erlangt, was in Verhandlungssituationen ein entscheidender Pluspunkt ist."
Verena Wollert
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau
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Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 18.00 Uhr.
Ich arbeite digital und papierlos. Für meine Mandanten heißt das: Ein Besuch in meiner Kanzlei ist oft nicht notwendig, weil die Mandantenbesprechungen auch per Videokonferenz oder per Telefon stattfinden können. Auf Wunsch nehme ich mir jedoch gern Zeit für ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Dabei tausche ich mit Ihnen alle Daten und Dokumente papierlos unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus.
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau
Referentin beim ifb
Persönlich und engagiert
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Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung auf beiden Seiten des Verhandlungstisches weiß ich genau, wie die Gegenseite denkt und handelt, und nutze dieses Wissen konsequent für meine Mandanten.