Transparente Kosten für meine Mandanten
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht besteht darin, dass jede Partei die anfallenden Kosten selbst zu tragen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Partei gewinnt oder verliert und gilt sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren in der 1. Instanz.
Kosten für Arbeitnehmer
Die Erstberatung rechne ich mit 226,10 € (inkl. 19% MwSt) ab. Unter der Erstberatung ist eine erste rechtliche Orientierungshilfe zur Einschätzung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens zu verstehen - ohne das vorab bereits eine Prüfung von Unterlagen stattgefunden hat. Diese dauert meist eine Stunde.
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Kosten für Betriebsräte
Die außergerichtliche Beratung und Vertretung rechne ich in den meisten Fällen auf Stundenbasis ab. Dazu muss der Betriebsrat zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Kostenübernahme nach § 80 Abs. 3 BetrVG abschließen.
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Kosten für Arbeitgeber
Die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung erfolgt auf Stundenbasis, mindestens zu den Gebühren der RVG.