Interessenausgleich und Sozialplan bei der Einführung von KI: Wann muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat verhandeln?
Ihr Arbeitgeber plant den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder von KI-Agenten? Als Betriebsrat stehen Sie damit vor einer neuen Aufgabe. Viele Gremien fragen sich, ob sie mitreden dürfen, und wenn ja, wie weit ihre Rechte gehen.
Die Antwort hängt von einer entscheidenden Weichenstellung ab. Es macht einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber KI allein einführt oder ob mit der Einführung der KI zusätzlich ein Personalabbau verbunden ist.
Die gute Nachricht: Der Arbeitgeber kann KI in vielen Fällen nicht ohne Sie einführen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann Ihre Mitbestimmungsrechte greifen und wie Sie diese wirksam nutzen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau begleite ich Betriebsräte bundesweit bei Umstrukturierungen. Als Dozentin beim ifb schule ich zudem regelmäßig Gremien zu den Themen Umstrukturierung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre konkrete Situation.