Zielvereinbarung und Zielvorgabe: Was gilt für Ihren Bonus?
Ein spürbarer Teil Ihres Jahreseinkommens hängt von Unternehmenszielen ab. Trotzdem erleben viele Arbeitnehmer dasselbe: Das Jahr beginnt, über die Ziele spricht niemand, und am Jahresende verweigert der Arbeitgeber die Bonuszahlung. Als Begründung heißt es dann, es seien ja keine verbindlichen Ziele festgelegt worden.
Diese Argumentation trägt in den meisten Fällen nicht. Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte der Arbeitnehmer in solchen Konstellationen seit Jahren.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worin sich Zielvereinbarung und Zielvorgabe unterscheiden und wann Ihnen als Arbeitnehmer trotz fehlender oder zu spät vereinbarter Zielvereinbarungen oder Zielvorgaben ein Bonus zusteht.