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Entfristungsklage: Befristung unwirksam? So gehen Sie vor

Ihr befristeter Arbeitsvertrag endet bald und Ihr Arbeitgeber hat sich noch nicht zu einer Verlängerung geäußert? Vielleicht haben Sie auch schon gehört, dass die Befristung gar nicht wirksam sein könnte. Was jetzt? Und was passiert, wenn Sie nichts tun?
Viele Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer in bestimmten Branchen zunächst nur befristet ein. Für diese Arbeitnehmer stellt sich dann häufig die Frage, ob die vereinbarte Befristung überhaupt wirksam ist und was geschieht, wenn diese unwirksam ist.
Die gute Nachricht: Eine unwirksame Befristung bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis als unbefristet gilt. Die entscheidende Einschränkung: Sie müssen selbst aktiv werden. Das richtige Mittel dafür heißt Entfristungsklage, und dafür gilt eine Frist, die Sie unbedingt kennen müssen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht, mit einer 25-jährigen Berufserfahrung, kenne ich aus der Praxis, woran Befristungen regelmäßig scheitern, und bespreche mit Ihnen Ihre konkreten Handlungsoptionen.

1. Ist eine Befristung automatisch wirksam?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch mit Ablauf der Befristung endet. Dies ist jedoch nur dann zutreffend, wenn die Befristung wirksam vereinbart worden ist.
Nach meiner langjährigen Berufserfahrung finden sich häufig Fehler bei der Vertragsgestaltung. Diese machen die Befristung unwirksam mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt.
Ob das in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich erst nach einer genauen Prüfung Ihres Vertrages und der tatsächlichen Umstände bei der Einstellung beurteilen.

2. Befristung mit und ohne Sachgrund: Was gilt wann?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der sachgrundlosen Befristung und der Befristung mit Sachgrund. Beide Arten unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Sachgrundlose Befristung

Eine Befristung ohne Sachgrund ist nur bis zu einer Dauer von längstens zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden.
Außerdem darf mit demselben Arbeitgeber zuvor kein Arbeitsverhältnis bestanden haben, egal ob befristet oder unbefristet.

Befristung mit Sachgrund

Eine Befristung mit Sachgrund ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund tatsächlich vorliegt. Was als sachlicher Grund gilt, hat der Gesetzgeber exemplarisch in § 14 Abs. 1 TzBfG aufgelistet. Das sind beispielsweise Vertretungen bei längerer Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers oder während der Elternzeit, saisonale Arbeiten, Befristungen zur Erprobung oder unmittelbar im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium.
Dabei muss der Sachgrund im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich genannt sein, aber tatsächlich vorliegen und darf nicht nur vorgeschoben sein.
Verena Wollert, Anwältin für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wissen Sie, ob Ihr Vertrag sachgrundlos oder mit Sachgrund befristet ist?
Ich prüfe Ihre Befristung und bespreche mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

3. Befristung mit und ohne Sachgrund: Was gilt wann?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der sachgrundlosen Befristung und der Befristung mit Sachgrund. Beide Arten unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Sachgrundlose Befristung

Eine Befristung ohne Sachgrund ist nur bis zu einer Dauer von längstens zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden.
Außerdem darf mit demselben Arbeitgeber zuvor kein Arbeitsverhältnis bestanden haben, egal ob befristet oder unbefristet.

Befristung mit Sachgrund

Eine Befristung mit Sachgrund ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund tatsächlich vorliegt. Was als sachlicher Grund gilt, hat der Gesetzgeber exemplarisch in § 14 Abs. 1 TzBfG aufgelistet. Das sind beispielsweise Vertretungen bei längerer Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers oder während der Elternzeit, saisonale Arbeiten, Befristungen zur Erprobung oder unmittelbar im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium.
Dabei muss der Sachgrund im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich genannt sein, aber tatsächlich vorliegen und darf nicht nur vorgeschoben sein.

4. Befristung unwirksam: Was sind die Rechtsfolgen?

Ist die Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortbestehend. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Vielmehr muss der Arbeitnehmer selbst aktiv werden.
Das bedeutet konkret: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Sie von sich aus darauf hinzuweisen. Wenn Sie die notwendige Klage nicht rechtzeitig erheben, gilt die Befristung als wirksam und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet, selbst wenn die Befristung rechtlich angreifbar gewesen wäre.

5. Entfristungsklage: Ablauf, Frist und was Sie erwartet

Wenn Sie die Wirksamkeit einer Befristung überprüfen lassen möchten, müssen Sie eine sog. Entfristungsklage erheben. Diese muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Diese kann aber auch bereits zu einem beliebigen Zeitpunkt im bestehenden Arbeitsverhältnis erhoben werden.
Wird die Frist versäumt, ist Ihr Arbeitsverhältnis wirksam durch die Befristung beendet, selbst wenn die Befristung unwirksam war.
Bei dieser Frist handelt es sich um eine strenge Ausschlussfrist. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, und Ausnahmen sind allenfalls in seltenen Ausnahmefällen denkbar. Deshalb gilt: nicht abwarten und auf keine außergerichtliche Einigung spekulieren.
Ob eine Entfristungsklage Erfolg hat, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und dem tatsächlichen Ablauf beim Eingehen des befristeten Arbeitsverhältnisses ab. Nach meiner langjährigen praktischen Erfahrung liegen regelmäßig formale und inhaltliche Fehler vor, die eine Befristung unwirksam machen.
Befristung unwirksam

6. Ihre Handlungsoptionen im Überblick

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Erhebung der Entfristungsklage zu warten, sondern die Wirksamkeit der Befristung bereits im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich überprüfen lassen zu lassen. So lässt sich bereits im Vorfeld klären, ob der Arbeitgeber freiwillig bereit ist, Sie unbefristet weiter zu beschäftigen und wenn nicht, zu besprechen, welche weiteren Schritte in diesem Zusammenhang für Sie sinnvoll sind. Damit kommen zwei Wege in Betracht:
  • Entfristungsklage mit dem Ziel der unbefristeten Weiterbeschäftigung oder der Zahlung einer Abfindung bei Verzicht auf die Weiterbeschäftigung.
  • Außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber vor Ende der Befristung bzw. vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist.
Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, den Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht und Ihren eigentlichen Zielen ab. Als Diplom-Kauffrau mit wirtschaftlichem Sachverstand bewerte ich beides: Die rechtliche und die wirtschaftliche Seite Ihres Falles.
Verena Wollert vor Kanzleigebäude
Ihr erster Schritt!
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Warten Sie nicht, bis die Drei-Wochen-Frist abläuft. Jeder Tag zählt.

7. Fazit - Das Wichtigste zur Entfristungsklage auf einen Blick

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nur dann automatisch, wenn die Befristung wirksam vereinbart wurde.
  • Es gibt zwei Arten der Befristung: Die sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen, kein Vorarbeitsverhältnis) und die Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG.
  • Beide Arten der Befristung müssen schriftlich und vor Beginn der Tätigkeit vereinbart werden. Fehler dabei machen die Befristung unwirksam.
  • Ist eine Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Der Arbeitnehmer muss aber aktiv werden.
  • Die Entfristungsklage muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Diese Frist ist im Regelfall nicht verlängerbar.
  • Nach meiner Erfahrung liegen in der Praxis regelmäßig Fehler vor, die eine Befristung angreifbar machen.
  • Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schützt Sie davor, Ihre Rechte durch Fristversäumnis zu verlieren.

8. FAQ - Häufige Fragen zur Entfristungsklage

Was ist eine Entfristungsklage?
Welche Frist gilt für die Entfristungsklage?
Wann ist eine sachgrundlose Befristung unwirksam?
Was passiert, wenn der Vertrag erst nach der Arbeitsaufnahme unterschrieben wird?
Bedeutet eine Entfristungsklage automatisch die Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber?
Wie lange vor dem Vertragsende sollte ich rechtlichen Rat einholen?
Übernimmt meine Rechtsschutzver-
sicherung die Kosten?
Verena Wollert vor Kanzleigebäude
Über die Autorin
Verena Wollert ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau. An ihren Standorten in Mannheim und Karlsruhe berät und vertritt sie Arbeitnehmer, Betriebsräte und Insolvenzverwalter in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts – von der Kündigung über Aufhebungsverträge und Abfindungen bis hin zu komplexen Umstrukturierungen - auch in Insolvenzverfahren. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und ihrer langjährigen Tätigkeit auf Arbeitgeberseite kennt sie die Strategien beider Seiten aus erster Hand. In Verbindung mit ihrer besonderen Expertise im Insolvenzarbeitsrecht und ihrem wirtschaftlichen Verständnis als Diplom-Kauffrau bietet sie eine rechtlich fundierte, strategische und praxisnahe Beratung, die konsequent auf die Interessen ihrer Mandanten ausgerichtet ist.
Bildquellennachweis: KI generiert via ChatGPT
Verena Wollert
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Kauffrau
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