Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Wann es Sie wirklich bindet
Ein Wettbewerber hat Ihnen ein Angebot gemacht. Die Aufgabe passt, die Konditionen stimmen, der Zeitpunkt ist gut. Dann fällt Ihr Blick auf eine Klausel weit hinten im Arbeitsvertrag: das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Plötzlich steht alles wieder infrage.
Diese Situation erlebe ich regelmäßig. Fach- und Führungskräfte lassen eine gute berufliche Chance verstreichen, weil sie eine Vertragsklausel für bindend halten. Häufig zu Unrecht.
Ich erlebe aber auch den umgekehrten Fall: Mandanten, die den neuen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben und sich erst danach die Frage stellen, ob Sie die alte Klausel bindet. Dann wird es schnell teuer.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen als Arbeitnehmer, wann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam ist, welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren und welche Rechte sich daraus für Sie ergeben.