Handyverbot im Betrieb: Darf der Betriebsrat mitbestimmen?
Ihr Arbeitgeber hat ein Handyverbot für die gesamte Belegschaft angekündigt? Vielleicht hängt schon ein Aushang aus, der die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagt. Und nun fragen Sie sich als Betriebsrat: Dürfen wir hier eigentlich mitreden?
Diese Frage ist berechtigt. Und die Antwort fällt weniger eindeutig aus, als man zunächst denkt. Denn nicht jede Anweisung des Arbeitgebers löst ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus. Entscheidend ist, worum es bei der Maßnahme im Kern geht.
Die gute Nachricht: Sie müssen die rechtliche Einordnung nicht allein vornehmen. Ich zeige Ihnen, wie Sie ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten des Arbeitgebers von einer bloßen Arbeitsanweisung unterscheiden. Und ich erkläre Ihnen, was das Bundesarbeitsgericht zum Handyverbot entschieden hat.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin beim ifb begleite ich Betriebsräte seit vielen Jahren in Fragen der Mitbestimmung. Gern prüfe ich mit Ihnen Ihren konkreten Fall.