Freiwilligenprogramm oder Kündigung abwarten? Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
In Ihrem Unternehmen ist ein Personalabbau angekündigt? Und nun liegt Ihnen das Angebot vor, im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, zusätzlich zur Sozialplanabfindung mit einer attraktiven Sprinterprämie? Dann stehen Sie vor einer Frage, die viele Arbeitnehmer gerade umtreibt: Nehme ich das Angebot an oder warte ich auf die Kündigung?
Die Antwort ist weniger eindeutig, als die Prämie auf den ersten Blick vermuten lässt. Denn wer freiwillig einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese kann die Sprinterprämie im ungünstigsten Fall ganz oder teilweise wieder aufzehren.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Risiko vor der Unterschrift realistisch einschätzen und häufig auch vermeiden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile beider Wege und woran ein sperrzeitneutraler Aufhebungsvertrag in der Praxis scheitern kann.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit einer 25-jährigen Berufserfahrung kenne ich Freiwilligenprogramme aus beiden Perspektiven: aus 20 Jahren Tätigkeit schwerpunktmäßig auf Arbeitgeberseite und heute aus den Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan auf Seiten des Betriebsrates. Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre konkrete Situation.